Fast jeder Fotograf bietet auch das Fotografieren von Hochzeitsfotos an. Viele davon fotgrafieren einen bestimmten Stil und nutzen meist die gleichen Locations für die Fotos. Dass diese Fotos keine individuellen und auf das Brautpaar zugeschnittene Fotos werden können, liegt auf der Hand.
Aber was sind gute Hochzeitsfotos? Wie findet man einen guten Fotografen und auf was sollte man meim Hochzeitsshooting achten?
Ganz objektiv muss der Fotograf die Fototechnik beherrschen und bei der Gestaltung auch up to date sein. Gerade ältere Fotografen sind bei der Bildgestaltung oft vor Jahren stehen geblieben. Diese Fotografen schaffen es nur in den seltensten Fällen, moderne Hochzeitsfotos zu machen.
Hier ist es zu empfehlen, dass Sie mit dem Fotografen vorab viele Bilder ansehen und ihm zeigen, welche Art von Hochzeitsfotos Sie wünschen. Vergleichen Sie hier ruhig mehrere Hochzeitsfotografen miteinander und suchen Sie sich den kreativsten aus.
Insbesondere ist zu sagen, was Ihnen gefällt ist gut. Der Hochzeitsfotograf sollte auf Ihre Wünsche eingehen und auch Ihre Hobbys bei den Aufnahmen berücksichtigen. Denn häufig verbinden Hobbys das Brautpaar und im Hobby gibt es viele gemeinsame Erinnerungen.
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Heute vereinbaren viele Hochzeitsfotografen neben dem Fotoshooting auf dem Hochzeitstag einen zweiten Termin, an dem ohne Zeitdruck auch ausgefallene Fotos geschossen werden können. Dieser zweite Termin hat auch den Vorteil, dass das Brautpaar auf der Hochzeit nicht zu lange fehlt.
Zu guter Letzt wollen wir noch das Thema Fotorecht erläutern. Der Fotograf hat Ihnen stolz eine Foto-CD übergeben und Sie freuen sich über die schönen Fotos. Doch mit den Fotos dürfen Sie außer ansehen erst mal gar nichts machen. Bereits eine Veröffentlichung auf Ihrer Facebookseite ist illegal und kann sehr teuer werden. Aber wieso das eigentlich, Sie haben die Fotos doch bezahlt?
Rein rechtlich gesehen hat der Fotograf immer das Urheberrecht auf seine Bilder. Damit Sie diese Bilder veröffentlichen dürfen, benötigen Sie eine ausdrückliche Erlaubnis, eine sogenannte Nutzungsvereinbarung. Diese muss auf jeden Fall schriftlich sein. Das heißt, Sie sollten bereits bei der Buchung des Hochzeitsfotografen darauf achten, dass Sie sämtliche Rechte für die Nutzung der Bilder übertragen bekommen.
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