GEMA und Hochzeiten
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Rechtliches & Bürokratie
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Sabine Liebig
Beiträge: 53
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Beitrag vom: 15.01.2012 - 12:45
Ich hab heute auf der Seite der GEMA interessante Infos bzgl. Hochzeiten gefunden.
Ich fasse mal so zusammen: Da alle G?ste eine pers?nliche Beziehung/Freundschaft/Verwandschaft zum Brautpaar (Veranstalter) genie?en, handelt es sich um eine private Veranstaltung und private Veranstaltungen sind nicht geb?hrenpflichtig. Auch wenn die GEMA dies im letzten Absatz zu relativieren versucht und sich darauf beruft, dass sich bei gr??eren Feiern nicht alle G?ste untereinander kennen, reicht es doch, wenn das Brautpaar alle G?ste kennt (Eindeutige Aussage des Wortes [u:156cf91cc5]oder[/u:156cf91cc5] in der Rechtssprechung)
http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information
Rechtliche Grundlage: Nach dem Urheberrechtsgesetz (? 15) ist die Wiedergabe eines Werkes ?ffentlich, wenn sie f?r eine Mehrzahl von Mitgliedern der ?ffentlichkeit bestimmt ist. Zur ?ffentlichkeit geh?rt jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unk?rperlicher Form wahrnehmbar oder zug?nglich gemacht wird, durch pers?nliche Beziehungen verbunden ist.
Auslegung durch die Rechtsprechung:
Bei der Beurteilung, ob eine Musikwiedergabe ?ffentlich ist, kommt es auf den Personenkreis an, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung tats?chlich teilnimmt. [b:156cf91cc5]Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige pers?nliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) [u:156cf91cc5]oder[/u:156cf91cc5] alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die ?ffentlichkeit zu verneinen[/b:156cf91cc5]. Da der Begriff der ?ffentlichkeit nach dem Urheberrechtsgesetz also sehr weit auszulegen ist, hat die Rechtsprechung auch demjenigen, der behauptet, eine Veranstaltung sei ausnahmsweise nicht ?ffentlich, hierf?r die Beweislast auferlegt. Es reicht daher nicht aus, eine Veranstaltung als nicht ?ffentlich zu bezeichnen; sie muss auch tats?chlich als solche durchgef?hrt werden.
Der "abgegrenzte Personenkreis" ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu sehen. Grunds?tzlich gilt: je gr??er die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht f?r die ?ffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem gro?en Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht pers?nlich miteinander verbunden sein k?nnen. Aber gerade diese "pers?nliche Verbundenheit" ist das herausragende Kriterium, das der Gesetzgeber f?r die Beurteilung der ?ffentlichkeit einer Veranstaltung verlangt. |
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Steve Ruby
Beiträge: 108
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Beitrag vom: 09.02.2012 - 23:07
ja, die gema.....
aber so wie ich die rechtssprechung verstehe, sind hochzeiten eindeutig private veranstaltungen und somit gemafrei. dass die gema das anders sieht bzw. versucht, die rechtssprechung zu verbiegen, ist doch klar. |
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Laura Völk
Beiträge: 71
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Beitrag vom: 13.02.2012 - 10:47
Die Situation ist f?r mich auch ganz klar - keine GEMA.... |
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Sabine Liebig
Beiträge: 53
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Beitrag vom: 21.06.2012 - 18:27
die wollen nur abzocken.... |
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Andi Müller
Beiträge: 5
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Beitrag vom: 01.12.2012 - 14:25
Meinen Kunden sage ich auch immer: Hochzeit ist privat, da wird keine GEMA gezahlt; egal, was manche Leute (oft auch die Besitzer der Location) sagen. |
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Kiara Rohrer
Beiträge: 88
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Beitrag vom: 29.07.2013 - 09:52
Ja, so kenne ich das auch. Privater gehts wohl kaum.... |
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